Lebensversicherungsreformgesetz

Mit Wirkung zum 1.1.2015 tritt das Lebensversicherungsreformgesetz in Kraft. Dieses Gesetz wird erhebliche Auswirkungen auf das Neukundengeschäft haben. Altverträge sind hingegen weniger betroffen. Sinn und Zweck des Lebensversicherungsreformgesetzes ist es, auf die Veränderungen am Kapitalmarkt zu reagieren, die mit niedrigen Zinsen einher gehen. Bedingt durch das niedrige Zinsniveau, sind Lebensversicherungen in den letzten Jahren immer unattraktiver geworden. Genau dies will die Bundesregierung ändern und hat das Lebensversicherungsreformgesetz auf den Weg gebracht.

Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Pflegerentenversicherung

Obwohl sich das Lebensversicherungsreformgesetz vorrangig auf die Lebensversicherung bezieht, sind auch die Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen betroffen. Wichtige Bestandteile des neuen Gesetzes sind der Garantiezins, die Bewertungsreserven und die Beteiligung an Risikoüberschüssen. Der Garantiezins ist im Laufe der Jahre kontinuierlich gesunken. Für Neuverträge, die nach dem 1.1.2015 abgeschlossen werden, wird er nur noch bei 1,25% p.a. liegen. Bei Altverträgen, für die ein höherer Garantiezins vereinbart wurde, ändert sich jedoch nichts. Durch den sinkenden Garantiezins sind die Versicherungsgesellschaften gezwungen, die Bruttobeträge für Neuabschlüsse zu erhöhen. Dies heißt für den Kunden, dass er weniger Leistung für das gleiche Geld zu erwarten hat. Wer dies nicht möchte, muss die Beiträge zur Lebensversicherung, zur Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder zur Pflegerentenversicherung erhöhen.

Bewertungsreserven und Risikoüberschüsse

Die Bewertungsreserven werden von den Versicherungsgesellschaften festgelegt. Sinn und Zweck ist es, die Garantiezinsen sicher zu stellen. Aus diesem Grunde ist es sehr wichtig, dass ein großer Teil der Bewertungsreserven der Versichertengemeinschaft erhalten bleibt. Die Ausschüttung ist auf den Teil beschränkt, der den Sicherungsbedarf übersteigt. Wer aus der Versicherung ausscheidet, muss damit rechnen, dass er in Zukunft weniger an den Bewertungsreserven beteiligt wird. Dies hat zur Folge, dass die Rückkaufwerte der Lebensversicherungen sinken. So lange die niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt erhalten bleiben, schreibt der Gesetzgeber eine strikte Begrenzung der Bewertungsreserven vor. Diese Begrenzung soll entfallen, wenn die Kapitalmarkzinsen wieder steigen.
Bisher wurden die Versicherten mit einem Wert von bis zu 75% an den Risikoüberschüssen beteiligt. Dieser Wert soll sich ab dem 1.1.2015 auf 90% erhöhen. Dies ist ein weiterer Grund, warum die Beiträge für eine Lebensversicherung steigen werden.

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